Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Scholz Akademie GbR (eingetragene Marke) bietet Aus- und Weiterbildung für Friseure, die methodisch klar strukturiert und konsequent an kundenorientierter Dienstleistung ausgerichtet ist. Neben sonstigen Leistungen werden insbesondere Seminare/Veranstaltungen angeboten.

§ 1 Buchung von Seminaren/Veranstaltungen und sonstigen Leistungen

(1) Durch eine Buchung gibt der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Die Annahme dieses Vertrages kommt erst mit der Zusendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.
(2) Der genaue Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen sowie aus den jeweiligen diesbezüglichen individualvertraglichen Inhalten.

§ 2 Seminar-/Veranstaltungszeiten und -orte, Teilnehmerlisten, Referenten/Trainer,
Veranstaltungsinhalt

(1) Seminar-/Veranstaltungszeiten und -orte sind in der Seminar-/Veranstaltungsbeschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben, bei Firmenveranstaltungen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Verlegungen des Seminar-/Veranstaltungsorts sind vorbehalten. Bei Firmenveranstaltungen werden die Seminar-/Veranstaltungszeiten und -orte der Unternehmensleitung oder einer durch diese benannte Person 5 Arbeitstage vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. Für die Kommunikation zu den Teilnehmern ist der Kunde selbst verantwortlich.
(2) Spätestens 14 Tage vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn gibt der Kunde die Teilnehmernamen bekannt.
(3) Zur Auftragsdurchführung kann die Auftragnehmerin eigene Mitarbeiter oder Kooperationspartner als Referenten/Trainer einsetzen. Die von der Auftragnehmerin eingesetzten Referenten/Trainer verfügen über die notwendigen, für die Schulungen erforderlichen Qualifikationen. Die Auftragnehmerin behält sich vor, im Bedarfsfall einzelne Referenten/Trainer durch andere adäquate Referenten/Trainer zu ersetzen. Geringfügige Änderungen im Seminar/Veranstaltungsinhalt bleiben vorbehalten

§ 3 Seminar-/Veranstaltungsmaterial

Der Kunde erhält vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn eine Materialliste. Diese genannten Materialen müssen am Seminar-/Veranstaltungsbeginn dem Trainer vollständig zur Verfügung stehen. Der Kunde erwirbt die Materialen auf eigene Rechnung und stellt diese kostenfrei zur Verfügung. Bei Seminaren/Veranstaltungen in der Scholz Akademie beschafft der Auftragnehmer das Seminar-/Veranstaltungsmaterial (je nach Seminar-/Veranstaltungstyp auf Kundenberechnung).

§ 4 Höhere Gewalt, Seminar-/Veranstaltungsänderung

(1) Seminare/Veranstaltungen können aus wichtigem Grund, z. B. bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten/Trainers, Ausfall der Räumlichkeiten oder höherer Gewalt, abgesagt werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, auch bestätigte Seminare/Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis zwei Wochen vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn abzusagen.
(2) In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer den Kunden beziehungsweise die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Für den Fall einer Absage erstattet der Auftragnehmer dem Kunden die bezahlte Seminar-
/Veranstaltungsgebühr; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Insbesondere kommt der Auftragnehmer für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Kunden durch die Absage entstehen (außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) nicht auf.

§ 5 Anmelde-/Buchungsstornierung

(1) Bei Seminar-/Veranstaltungsstornierungen entfallen Bearbeitungskosten bzw. Stornogebühren, wenn der Kunde für dieses Seminar einen anderen Teilnehmer benennt. Ansonsten gilt bei Stornierungen:
– Bis zu 4 Wochen vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn fallen keine grundsätzlich keine Kosten an.
– Mehr als 14 Tage vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn: 25 % der Seminar-/Raumgebühren.
– 14 - 8 Tage vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn: 50 % der Seminar-/Raumgebühren.
– 7 Tage vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn: 75 % der Seminar-/Raumgebühren.
– weniger als 7 Tage vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn: 100 % der Seminar-/Raumgebühren.
(2) Höhere Beträge kann der Auftragnehmer vom Kunden nur dann verlangen, wenn der Auftragnehmer einerseits zur Durchführung Verträge mit Dritten (Trainerverträge, Mietverträge, Materialbeschaffungsverträge etc.) geschlossen hat, die ihrerseits nicht mehr kostenlos storniert werden können.

§ 6 Zahlung

Zahlungen haben zu den auf der Rechnung abgedruckten Zahlungsbedingungen zu erfolgen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Beim Partnerbonus-Programm (Coachingverträge etc.) erfolgt eine Abwicklung per Einzugsermächtigung.

§ 7 Urheber- und sonstige Schutzrechte

Der Auftragnehmer hat diverse CD-Sets/Kits, u.a. das Set „Quality Cut“, das Set „Quality Cut Men“, das Set „Quality Color“, das Set „Quality Perm“ und das Set „Quality Styling“ entwickelt. Diese Sets/Kits enthalten insbesondere bildliche Darstellungen und Technikanleitungen mit den dazu gehörenden Texten. Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hieran beziehungsweise an sonstigen Seminar-/Veranstaltungsunterlagen, sonstigem Seminar-/Veranstaltungsmaterial etc., auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben beim Auftragnehmer. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Auftragnehmer darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden jedoch das ausschließliche und zeitlich unbefristete Recht ein, die Unterlagen in seinem Unternehmen für eigene Zwecke zu nutzen.

§ 8 Personenbezogene Daten

(1) Dem Kunden beziehungsweise dem von diesen entsandten Teilnehmern ist bekannt und diese willigen darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten gespeichert werden. Der Kunde beziehungsweise die von diesem entsandten Teilnehmern stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden beziehungsweise der von diesem entsandten Teilnehmer erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Auftragnehmer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

§ 9 Gewährleistung, Haftung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet lediglich die ordnungsgemäße Durchführung der in Anspruch genommenen Seminare/Veranstaltungen/Leistungen. Er haftet nicht für den Erfolg.
(2) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer auf Ersatz von Schäden, die er im Rahmen der Zusammenarbeit verursacht, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle leichter Fahrlässigkeit, wenn Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit geht jedoch keinesfalls über den Schaden hinaus, die angesichts der jeweils vereinbarten vertraglichen Leistungen typischerweise vorhersehbar war.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Vertragspartners aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden/Auftraggebers.

§ 10 Schriftform, Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

(1) Jede Änderung oder Ergänzung bedarf, um wirksam zu sein, der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für eine Lücke.

Weinstadt, 22.05.2014

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